…und wie Sie diese professionell beantworten
Mit dem MDK-Reformgesetz werden Begehungen für Krankenhäuser immer mehr zum Überlebensfaktor. Aktuell ist von Strafzahlungen in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages bzw. 300 € pro Fall die Rede. Viele Begehungen laufen wie ein Verhör ab. Dabei dreht sich alles um die folgenden beiden Fragen:
- Primäre Fehlbelegung: „Angeklagter, warum haben Sie den Patienten stationär aufgenommen?“ Antwort: „Wir haben ihn aufgenommen, weil…“
- Sekundäre Fehlbelegung: „Angeklagter, warum haben Sie den Patienten nicht schon früher entlassen?“ Antwort: „Wir haben ihn nicht früher entlassen, weil…“
In beiden Fällen tritt der MD wie ein strafender Elternteil auf, während sich der Medizincontroller wie ein Kind rechtfertigen muss. Durch dieses Warum-Weil-Schema befindet sich der Antwortende ständig in der Defensive.
Um sich aus dieser Drucksituation zu befreien, hat es sich folgende Vorgehensweise bewährt: Liefern Sie erst die medizinische Begründung, und dann den Standpunkt. Wechseln Sie vom WEIL zum DARUM. Das sieht dann folgendermaßen aus:
- Begründung: „Der Fall stellt sich folgendermaßen dar: Patientenaufnahme … Episode 1 … Episode 2.
- Standpunkt: Darum war es zwingend notwendig, den Patienten stationär aufzunehmen / vier Tage länger zu behandeln.“
Verwenden Sie dabei die 3-A-Technik:
Anschauen: Schauen Sie sich die Dokumentation kurz an.
Aufschauen: Nehmen Sie Blickkontakt zum MD auf.
Ansprechen: Stellen Sie den Fall kurz und sachbezogen dar.
TIPP: Die Antwort auf alle Fragen steht in den Patientenunterlagen!
aus: Live-Praxistraining MDK-Begehungen
– Link: Seminarinhalte